Sie haben endlich Ihr Traumhaus gefunden und möchten nun aus Ihrer Mietwohnung ausziehen und in Ihr neues Zuhause einziehen.
Eine schlechte Planung der Kündigung und des Umzugs kann die Vorfreude auf das neue Eigenheim schnell verderben.
Erfahren Sie hier, auf welche Punkte Sie achten müssen.
Viele Mieter, die das Glück hatten, schon frühzeitig eine neue Immobilie gefunden zu haben, können oftmals die Doppelbelastung der alten Miete und der Abzahlung des Immobilienkredits nicht stemmen.
Um aus dem Mietvertrag auszusteigen, ist es am einfachsten, einen Nachmieter zu finden.
Doch das ist oft einfacher gesagt als getan.
Nur wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag festgehalten wurde, ist das vorzeitige Beenden eines Mietvertrags durch einen neuen Nachmieter gültig.
Vor dem Umzug renovieren
Kaum ein Thema sorgt soviel für Verstimmug zwischen den Mietern und Vermietern wie die Frage, in welchem Zustand die Wohnung überlassen werden muss. Entgegen der allgemeinen Meinung ist es nämlich so, dass nicht etwa der Mieter, sondern der Vermieter im Zuge seiner Instandhaltungspflicht für die Renovierungsarbeiten zuständig ist. Die im Mietvertrag in der Regel als „Schönheitsreparaturen“ bezeichneten Arbeiten sind daher nur in einem sehr engen Rahmen tatsächlich durch den Mieter vorzunehmen. Und das auch nur dann, wenn die entsprechenden Klauseln auch wirklich gültig sind. Wenn der Mietvertrag zum Beispiel ganz starr vorschreibt, wann und wie oft Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, ist die gesamte Vereinbarung ungültig. Es ist also durchaus ratsam, den eigenen Vertrag im Vorfeld des Auszugs juristisch prüfen zu lassen.
Keine Erstattung der Mietkaution vor dem Umzug
Auch bei der Rückerstattung der Mietkaution scheiden sich die Geister. Tatsächlich ist es aber so, dass es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen für die Rückerstattung der Mietkaution gibt. Gerichte haben in der Vergangenheit aber geurteilt, dass der Vermieter sechs Monate Zeit hat, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Der Hauptgrund dafür sind die Abrechnungen der Betriebskosten, welche erst zur Mitte des Jahres vorliegen. Daraus können Nachzahlungen für den Mieter entstehen. Wenn dieser Ende des Vorjahres ausgezogen ist, wartet er unter Umständen länger als sechs Monate auf seine Kaution.
Wenn der große Tag kommt, vergessen Sie nicht wirklich alles aus der Wohnung mitzunehmen. Auch wenn kleine Einbauten die Wohnung aufwerten, so sind Sie doch dazu verpflichtet diese mit in das neue Haus zu nehmen, oder eben zu entsorgen. Aber bitte nicht im Hof. Wenn Sie wirklich nicht wissen wohin mit Ihrer Duschabtrennung oder Ihrer Einbauküche, dann fragen Sie doch einfach mal nett bei Ihrem Vermieter nach. Viele Vermieter willigen gerne ein, wenn der Nachmieter die Einbauten übernimmt.
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